Buchungsformular

Mit diesem Formular können Sie die Wohnung verbindlich buchen. Sie müssen dazu Ihr Einverständnis mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigen. Bitte beachten Sie, dass die Buchung erst definitiv ist, nachdem Sie von uns bestätigt wurde!

* erforderliche Angaben

Wohnung

Villa Cabbiallina (Landgut Sant'Ilario)

Reisezeitraum

Personenzahl

Persönliche Daten

Zusätzliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebe Gäste,

die Vermittlungsagentur Monia Manetti-Müller, nachstehend VM abgekürzt, ist für die Eigentümer ausgesuchter Ferienhäuser, Landgüter, sowie Zimmer ausschließlich als Vermittler tätig. Trotz der wirtschaftlichen Vermittlerrolle von VM, unterliegen alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Gast und VM dem §§ 651a ff. des BGB und den nachfolgenden Reisebedingungen, welche die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen.

  1. Vertragabschluss

    Die Mitteilung des Kunden über das Interesse an einer Buchung kann an VM schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Internet erfolgen. Auf diese Mitteilung des Kunden hin erhält er von VM einen Vermittlungsauftrag in Form einer Rechnung für das vermittelte Objekt auf der Grundlage der Ausschreibung sowie aller ergänzenden Angaben. Der Vermittlungsauftrag enthält alle entsprechende Buchungsdaten sowie die Aufförderung einer Anzahlung. Diese beträgt, je nach Objekt, zwischen 15 und 30% des Gesamtpreises. Mit Zugang der Anzahlung kommt der Vertragschluss zustande und VM wird die Buchungsbestätigung und Fahranweisungen des jeweiligen Objektes dem Kunden zusenden. Geht die Anzahlung bei VM nicht innerhalb von 7 Tagen ein, so ist VM berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung, vom Vertrag zurückzutreten und pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziff. 3 dieses Vertrages zu berechnen. Die Restzahlung, sowie die zusätzlichen Nebenkosten sind vor Ort an den jeweiligen Leistungsträger zu erbringen.

  2. Leistungen

    Bei der Vermittlung der Ferienobjekte ist seitens VM keine Betreuung durch eine Reiseleitung vorgesehen. Die An- u. Abreise erfolgt in eigener Organisation und Verantwortung. Aus den allgemeinen Hinweisen zu Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Zimmern und der Beschreibung der jeweils zu der Zeit im Internet angegebenen Ferienobjekte ergibt sich der Umfang der vertraglichen Leistungen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Veränderung durch VM. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben sind für VM bindend. VM behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Inhalte der Internetangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung informiert wird. Die Ferienobjekte dürfen nur mit der in der Objektbeschreibung angegebenen Personenzahl belegt werden und zudem mit der aufgeführten Personenzahl der Reisebestätigung. Kinder, unabhängig vom Alter, gelten als volle Personen. In der Reisebestätigung nicht aufgeführte Personen können bei Ankunft zurückgewiesen werden. Über Änderung und Abweichung einer Leistung vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig geworden ist, muss VM den Kunden sofort informieren. Die Änderungen und Abweichungen sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Objektes nicht beeinträchtigen. Ggf. wird VM dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

  3. Rücktritt Kunde, Umbuchung, Ersatzperson

    Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit durch Mitteilung an VM vom Vertrag zurück treten. Entscheidend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei VM, der durch den Kunden im eigenen Interesse schriftlich erfolgen sollte. Wenn der Kunde vom Vertrag zurück tritt oder eine Reise nicht antreten kann, so kann VM eine Entschädigung verlangen. Diese Entschädigung beträgt in der Regel:

    • bis 60. Tag vor Mietbeginn 30% des gesamten Reisepreises
    • ab 59. Tag bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% des gesamten Reisepreises
    • ab 29. Tag bis 1 Tag vor Mietbeginn 90% des gesamten Reisepreises
    • am Anreisetag oder bei Nichterscheinen 100% des gesamten Reisepreises

    Findet VM einen geeigneten anderen Mieter für den Zeitraum und das Ferienobjekt, so werden unabhängig vom Rücktrittstermin 20% des Reisepreises berechnet. Sollte der Kunde in so einem Fall Ersatzpersonen vorschlagen, gilt die gleiche Regelung, vorausgesetzt VM liegt eine verbindliche Mitteilung vor und die Umbuchung rechtzeitig vorgenommen werden kann. Eine zusätzliche Voraussetzung ist, dass der neue Mieter den Erfordernissen entspricht und gesetzliche und behördliche Anforderungen dem nicht entgegenstehen. Mit der Bestätigung der Namensänderung tritt der neue Kunde in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages. Die entstehenden Umbuchungskosten wird VM jeweils mit € 30,00 berechnen. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Das gleiche gilt bei unverschuldeten Bedingungen, wie z.B. Krankheit. Zur eigenen Sicherheit des Kunden empfiehlt VM den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese ersetzt in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn der Kunde aus triftigem Grund von der Reise zurückgetreten ist. Der Abschluss sollte bei der Reisebuchung erfolgen. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Versicherung vom Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. VM ist mit der Schadensregelung nicht befasst.

  4. Rücktritt durch VM

    VM oder in deren Stellvertretung der hierzu ausdrücklich bevollmächtigte Eigentümer des Ferienobjektes, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein Gast in Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung von VM, des Eigentümers oder eines örtlichen Beauftragten von VM nachhaltig stört oder wenn ein Gast sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere soweit, trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, insbesondere eine Überbelegung fortgesetzt wird, oder trotz Abmahnung gegen die Hausordnungen verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt erheblich beschädigt wird. Kündigt VM in diesen Fällen, so erhält VM den Anspruch auf den Gesamtpreis. VM muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die VM aus einer anderweitigen Belegung des Objektes erlanget.

  5. Haftung, Haftungsbeschränkung

    VM haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:

    • die gewissenhafte Reisevorbereitung
    • eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
    • die ordnungsgemäße Erbringung der reisevertraglich vereinbarten Reisleistungen VM haftet nicht für evtl. Störungen und/oder Ausfälle von Wasser- und Stromversorgung. Ebenso nicht für die ständige Betriebsbereitschaft von Klimaanlagen, Heizung, Lift, Swimmingpool und weiteren Umständen, die von VM nicht beeinflusst werden können. Werden Mängel durch VM oder die Objektleitung anerkannt, so steht dem Gast eine Rückerstattung proportional zu dem erlittenen Schaden zu (jedoch in den Grenzen des Mietpreises). Dazu behält sich VM vor, den Gast in einer gleichwertigen oder hochwertigen Wohnung unterzubringen, im Rahmen der Verfügbarkeit der Wohnungen. Akzeptiert der Kunde die Änderung, entfallen für ihn jegliche weitere Ansprüche oder Rückzahlungen. VM wird im Fall von Nichtverfügbarkeit einer anderen Wohnung die Miete zurückzahlen. Auf keinen Fall wird VM Hotel- oder sonstige Rechnungen bezahlen.
  6. Pflichten des Vertragspartners

    Der Vertragspartner, sowie die übrigen Teilnehmer haben das Mietobjekt, sein Inventar und, sofern vorhanden, die Gemeinschaftseinrichtungen sorgfältig zu behandeln. Etwaig bestehende Hausordnung ist zu beachten, insbesondere ist Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen. Der Kunde hat bei Schlüsselübergabe durch den Schlüsselhalter eine angemessene Kaution, soweit nicht anders im Katalog ausgewiesen, zu leisten. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes zurückerstattet. Auch bei Einschluss der Endreinigung im Reisepreis hat der Gast das Objekt im geordneten und aufgeräumten Zustand zu hinterlassen. Die Reinigung der Kücheneinrichtung, des Geschirrs und Bestecks ist Sache des Kunden und nicht in der Endreinigung inbegriffen. Erfolgt diese nicht oder nicht ordnungsgemäß, ist der Schlüsselhalter berechtigt, die zur Durchführung der Endreinigung notwendigen Kosten in Rechnung zu stellen und von der Kaution in Abzug zu stellen. Verursacht der Vertragspartner oder ein Teilnehmer einen Schaden am Mietobjekt, ist dieser unverzüglich dem Leistungsträger (Besitzer, Eigentümer, Schlüsselhalter vor Ort, Agentur) zu melden. Er haftet für alle von ihm oder den übrigen Teilnehmern während der Mietzeit verursachten Schäden. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtungen aus § 651 Abs. 2 BGB muss der Gast auftretende Mängel unverzüglich und direkt vor Ort dem Leistungsträger anzeigen, damit die Beanstandungen gemeinsam mit dem Verantwortlichen der Ferienanlage überprüft und evtl. Störungen behoben werden können. Erfolgt dieses nicht, bzw. erst nach Beendigung des Aufenthaltes in dem zu beanstandenden Ferienobjektes, können spätere Ansprüche nicht geltend gemacht werden. VM erkennt schlechtes Wetter, Insektenstiche oder Vorhandensein von Insekten, Mangel oder Fehlen an Strom oder Wasser oder Straßenarbeiten u.s.w. nicht als triftige Beschwerdegründe an. Über die Erreichbarkeit des Leistungsträgers informiert VM in den Reiseunterlagen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die ihm obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Haustiere: Ob ein Haustier erlaubt oder nicht erlaubt ist muss aus der jeweiligen Objektbeschreibung entnommen werden. Ein Haustier muss in jedem Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Buchung angemeldet sein, auch wenn es entsprechend der Ausschreibung erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Haustier. Für die Endreinigung wird hierfür € 25 berechnet, sofern in der Objektbeschreibung nichts anderes vermerkt ist. Sind Haustiere nicht erlaubt, so bedeutet dies nicht zwingend, dass im Haus, in der Ferienanlage usw. mit Haustieren nicht zu rechnen ist oder dass in dem gebuchten Objekt nicht zeitweise Haustiere gehalten werden. Dies liegt z.B. an der Struktur einer Ferienanlage mit teilweise privaten Eigentümern, denen diesbezüglich keine Vorschriften gemacht werden können, oder daran, dass der Vermieter eines ländlichen Objektes selbst einen Hund hält und Konflikte mit mitgebrachten Hunden vermeiden will. Zusatzbetten und/oder Kinderbetten: Für Zusatzbetten werden generell € 60, für Baby-/Kinderbetten für Kinder bis 3 Jahre € 25 pro Woche berechnet, sofern die Objektbeschreibung bei VM nichts anderes beschreibt. Falls Zusatzbetten/Kinderbetten zur Verfügung stehen, ist ein Vermerk in der jeweiligen Objektbeschreibung. Zusatz- und/oder Kinderbetten müssen im Voraus bestellt werden und die Buchungsbestätigung muss einen entsprechenden Vermerk beinhalten. Bettwäsche und Handtücher: In der Objektbeschreibung wird darauf hingewiesen, ob im Mietobjekt Bettwäsche und Handtücher vorhanden sind oder mitzubringen sind, möglicherweise auch vor Ort zu mieten sind. Geschirrtücher werden in manchen Fällen vom Vermieter bereitgestellt. Generell wird empfohlen, diese selbst mitzubringen. An- und Abreise: Ankunftszeit ist jeweils am Anreisetag, sofern nicht anders angegeben, zwischen 16.00 und 19.00 Uhr. Bei späterer Ankunft ist der Vermieter zu benachrichtigen (Kontaktmöglichkeit sh. Reiseunterlagen) Am Abreisetag müssen die Mietobjekte spätestens um 10.00 Uhr verlassen und dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten in besenreinem Zustand einschließlich gereinigtem Geschirr und entferntem Müll zurückgegeben werden. Abweichende An- und Abreisezeiten werden in den Reiseunterlagen beschrieben.

  7. Verjährung / Abtretungsverbot

    Die Ansprüche des Gastes gegenüber VM, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung - verjähren nach sechs Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vor- und nachvertraglichen Pflichten und die Nebenpflichten aus dem Vertrag. Die gesetzliche Regelung des § 651 a ff Abs. 2 BGB, die ergänzend Anwendung findet, bleibt durch die vorstehende Bestimmung unberührt. Eine Abtretung jedweder Ansprüche der Gäste im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Vertragsdurchführung, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.

Newsletter bestellen